Manche Formulierungen in Fahrzeuginseraten klingen harmlos – sind aber ein klarer Hinweis, dass du besonders genau hinschauen solltest.
„Wie gesehen” / „Wie besehen”
Der Käufer akzeptiert das Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand – ohne Gewährleistung, ohne Rückgaberecht. Solche Formulierungen sind bei Privatverkäufen zwar legal, aber ein klarer Hinweis, dass bekannte Mängel vorhanden sein könnten.
„km laut Vorbesitzer” / „km lt. Tacho”
Der Verkäufer distanziert sich ausdrücklich von der Kilometerangabe – der echte Stand ist unklar. Besonders kritisch, wenn gleichzeitig kein Serviceheft vorhanden ist.
„Im Kundenauftrag”
Ein Händler verkauft für einen Dritten – rechtlich gilt das als Privatverkauf. Keine Händlergewährleistung, deutlich weniger Käuferschutz. Vollständige Erklärung →
„Bastlerfahrzeug” / „Projektwagen”
Das Fahrzeug hat erhebliche Mängel, ist oft nicht TÜV-fähig. Reparaturkosten sind schwer einzuschätzen – für die meisten Käufer kein gutes Geschäft. Vollständige Erklärung →
„Unfallfrei laut Vorbesitzer”
Der Verkäufer gibt nur weiter, was ihm gesagt wurde – ohne eigene Prüfung. Diese Aussage ist ohne Nachweis wertlos. Vollständige Erklärung →
„Export” / „Export sofort”
Fahrzeuge werden als „Export” angeboten, wenn sie in Deutschland nicht mehr zulassungsfähig sind oder Reparaturkosten den Marktwert übersteigen. Für private Käufer in Deutschland fast immer ungeeignet.
Warnsignale automatisch erkennen
InseratCheck analysiert den Inseratstext automatisch auf alle diese Formulierungen – einfach die Inserat-URL eingeben, kostenlos und ohne Anmeldung.
