„Im Kundenauftrag” – drei Worte, die bei einem Autoinserat alles verändern. Viele Käufer erkennen die Bedeutung nicht und gehen davon aus, beim Händler zu kaufen. Ein Irrtum, der teuer werden kann.
Was bedeutet „im Kundenauftrag”?
Ein Autohaus oder Händler vermittelt das Fahrzeug für einen privaten Eigentümer. Der Händler tritt dabei nur als Vermittler auf – rechtlich gilt der Kauf als Privatverkauf, nicht als Händlerkauf.
Warum ist das wichtig?
Als Käufer hast du bei einem Privatverkauf deutlich weniger Schutzrechte:
- Keine gesetzliche Gewährleistung: Beim Händlerkauf gilt 12 Monate Gewährleistung. Beim Privatverkauf kann diese vertraglich ausgeschlossen werden – und wird es meist auch.
- Kein Widerrufsrecht: Du kannst den Kauf nicht widerrufen, wie du es bei einem regulären Händlerkauf könntest.
- Haftung unklar: Wenn Mängel auftauchen, ist der eigentliche Eigentümer haftbar – den du oft nicht kennst und schwer erreichen kannst.
Woran erkenne ich „Kundenauftrag”-Inserate?
Typische Formulierungen: „Im Kundenauftrag”, „Für unseren Kunden”, „Im Auftrag des Eigentümers”, „Kommissionsfahrzeug”. Auch wenn der Inserent eine Händleradresse hat – sobald diese Formulierungen auftauchen, gelten Privatverkauf-Regeln.
Was sollte ich tun?
Frag vor dem Kauf explizit, wer der rechtliche Eigentümer ist und ob eine Händlergewährleistung besteht. Lass dir das schriftlich bestätigen. Und lass das Fahrzeug über InseratCheck vor Ort durch eine Partnerwerkstatt prüfen – bevor du kaufst.
Inserat automatisch analysieren
InseratCheck erkennt Kundenauftrag-Formulierungen automatisch und zeigt dir, welche Rechte du dabei hast – noch bevor du den Verkäufer kontaktierst.
