„Unfallfrei laut Vorbesitzer” ist eine der häufigsten Formulierungen in Gebrauchtwageninseraten – und gleichzeitig eine der bedeutungslosesten. Was genau dahintersteckt und wie du dich schützt.

Was bedeutet „laut Vorbesitzer”?

Der aktuelle Verkäufer gibt nur weiter, was ihm gesagt wurde. Er hat das Fahrzeug nicht selbst prüfen lassen und übernimmt keine Verantwortung für diese Aussage. Ob das Fahrzeug wirklich unfallfrei ist, weiß er schlicht nicht.

Was ist der Unterschied zu „unfallfrei”?

„Unfallfrei” (ohne Zusatz) ist eine direkte Aussage des Verkäufers, für die er haftet – zumindest wenn er davon Kenntnis hatte. „Laut Vorbesitzer” schränkt diese Haftung gezielt ein. Der Verkäufer schützt sich, indem er die Information als Weitersagen deklariert.

Was kann dahinterstecken?

In vielen Fällen war das Fahrzeug tatsächlich unfallfrei – der Verkäufer kennt die Historie nur nicht lückenlos. Aber: Es können auch Unfälle vorhanden sein, die privat reguliert wurden, Schäden aus dem Ausland, oder Unfälle, die der Vorbesitzer bewusst verschwiegen hat.

Wie kannst du die Unfallfreiheit prüfen?

Inserat vorab analysieren: InseratCheck prüft den Inseratstext automatisch auf Formulierungen, die auf fehlende Transparenz oder verschwiegene Mängel hindeuten.

Fahrzeug vor Ort prüfen lassen: Die sicherste Methode ist eine Besichtigung durch eine unabhängige Fachkraft. Eine Werkstatt erkennt nachlackierte Stellen, Richtarbeiten und Schweißnähte, die auf Unfallreparaturen hinweisen. InseratCheck vermittelt solche Prüftermine direkt über unser Partnerwerkstattnetz.

Was tun, wenn doch ein Unfall verschwiegen wurde?

Wenn nach dem Kauf ein verschwiegener Unfallschaden auftaucht und der Verkäufer davon Kenntnis hatte, kann das zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung führen. Das ist rechtlich möglich – aber aufwendig nachzuweisen. Besser: vor dem Kauf absichern.

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